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Kontrakt zwischen Kursleitung und Teilnehmern        

Die Basis der Zusammenarbeit zwischen Kursleitung und Teilnehmern sollte ausdrücklich formuliert werden. Mit dem Kontrakt schließt die Eingangsphase.

Der Kontrakt bietet eine sichere Grundlage, an der sich beide Seiten orientieren können. Bei mehrteiligen Kursen sollte der Kontrakt immer wieder angesprochen und die Wandzeitung, die am Beginn erstellt wurde, aufgehängt werden. 

Der Kontrakt entsteht auf der einen Seite durch die Lernwünsche der Teilnehmer. In einem ersten Schritt klärt die Kursleitung, welche Lernwünsche erfüllt werden können und welche den Lerngegenstand bzw. den zeitlichen Rahmen des Seminars überschreiten bzw. in einem anderen Seminar des gleichen Veranstalters abgehandelt werden. Damit nimmt sie die Lernwünsche als für sie verbindlichen Auftrag entgegen.

Zum Kontrakt gehört jedoch noch das, was die Teilnehmer einbringen müssen, damit sich die Lernwünsche auch umsetzen. Denn anders als bei einer Bestellung im Restaurant werden die Wünsche nicht von anderen, im Restaurant von den Köchen, umgesetzt, sondern das Produkt „Bildung“ entsteht in den Teilnehmern selbst. Deshalb formuliert die Kursleitung die Bedingungen, die die Teilnehmer erfüllen müssen, damit die Lernziele erreicht werden.  

Diese lassen sich in folgenden 6 Sätzen wiedergeben, die für jedes Seminar und auch Trainings ausreichend sind. 

Zu 1: wir fangen pünktlich an
Die Kursleitung setzt das Signal, dass sie nicht auf Zu-spät-Kommende wartet. Wer pünktlich ist, weiß, dass er keine Zeit versäumt. Wer zu spät kommt, fühlt sich mit der Regelung meist wohler, weil er nicht damit rechnen muss, dass man auf ihn wartet. Er, sie wissen auch, dass sie den Rückstand selbst aufholen müssen. Hilfreich ist es, die Beginnphase mit Kleingruppenarbeit zu gestalten, damit Zu-spät-Kommende sich leichter integrieren lassen.

Zu 2. Jeder verfolgt seine persönlichen Lernziele
Die Leitung orientierte sich, wenn die Lernwünsche thematisch unter Überschriften geordnet worden sind, an den Überschriften. Die speziellen Lernwünsche einzelner müssen diese nachfragen, wenn sie noch nicht durch die Behandlung des Oberthemas erfüllt wurden.

Zu 3. Jeder übt und gibt Übenden Rückmeldungen
Wenn es um Verhaltensaufbau geht, z.B. in einem Konflikttraining oder in einem Sportseminar, muss neues Verhalten durch Übungen bzw. Rollenspiele gelernt werden. Damit keine Zuschauer installiert werden und jeder auch das lernt, worum es im Seminar geht, steht in der Vereinbarung: Jeder übt. Bei Trainings, in denen Rollenspiele zum Einsatz kommen, müssen sich Kursteilnehmer als Übungspartner, z.B. in einem Konfliktgespräch, zur Verfügung stellen. Haben diese sich in die Rolle versetzt, können sie auch am besten Rückmeldung geben.

Für das Klima im Kurs ist es entscheidend, dass alle sich auf das Risiko einlassen, Fehler zu machen. Wenn einzelne behaupten, sie würden durch Beobachten besser lernen, macht man sie darauf aufmerksam, dass es für die Übenden keine angenehme Situation ist, beobachtet zu werden.

Zu 4. Lernschwierigkeiten auf den Tisch
Hier ist der Hinweis hilfreich, dass Lernschwierigkeiten, die in der Schlussphase geäußert werden, nicht mehr hilfreich sind. Lernschwierigkeiten können nur dann behoben werden, wenn sie direkt genannt werden. Dazu dienen vor allem Auswertungs- und Blitzlichtrunden.

Zu 5: Über Persönliches von anderen wird außerhalb nicht gesprochen.
Diese Regel schützt den Bereich des Übens und Trainierens, wenn Einverständnis besteht, dass über Rollenspiele und Trainingserfolge wie auch -Misserfolge nicht mit anderen geredet wird.

Zu 6: Die Kursleitung übernimmt dann für die Stimmung im Kurs Mit-Verantwortung, wenn Mißstimmungen benannt werden. Für die Klärung  angemeldeter Störungen und Konflikte steht die Kursleitung zur Verfügung.
Es ist sinnvoll, für den Konfliktfall dann eine Vereinbarung zu treffen, wenn die Gruppe noch ruhig verhandeln kann. Ist der Konflikt da, besteht kaum Bereitschaft, sich erst einmal auf Regeln zu verständigen, wie man mit dem Konflikt umgehen will.

Zudem gibt eine Aussage zum Umgang mit Konflikten den Teilnehmern Orientierung, wie die Leitung mit Konflikten umgeht.

Die hier formulierte Regel verpflichtet die Leitung nicht, latente Unzufriedenheit und eine schlechte Stimmung anzusprechen. Sie ist auf solche Teilnehmer hin formuliert, die Unmut und schlechte Stimmung in ihrem Gesichtsausdruck mit der Erwartung zeigen, dass die Leitung sie endlich anspricht.

Die Teilnehmer erhalten durch die Regel die Freiheit, das, was sie klären wollen, vorzubringen. Sie werden von der Leitung in Ruhe gelassen, wenn sie etwas nicht klären wollen.

Zum Kontrakt gehören weiter die Rahmenbedingungen wie Kurszeiten, Pausen, Essenszeiten und die Bedingungen für einen qualifizierten Abschluss bzw. ein Zertifikat.

 


Gelungener Kontrakt