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Kontrakt zwischen Kursleitung und Teilnehmern Der Kontrakt bietet eine sichere Grundlage, an der sich beide Seiten orientieren können. Bei mehrteiligen Kursen sollte der Kontrakt immer wieder angesprochen und die Wandzeitung, die am Beginn erstellt wurde, aufgehängt werden. Der Kontrakt entsteht auf der einen Seite durch die Lernwünsche der Teilnehmer. In einem ersten Schritt klärt die Kursleitung, welche Lernwünsche erfüllt werden können und welche den Lerngegenstand bzw. den zeitlichen Rahmen des Seminars überschreiten bzw. in einem anderen Seminar des gleichen Veranstalters abgehandelt werden. Damit nimmt sie die Lernwünsche als für sie verbindlichen Auftrag entgegen. Zum Kontrakt gehört jedoch noch das, was die Teilnehmer einbringen müssen, damit sich die Lernwünsche auch umsetzen. Denn anders als bei einer Bestellung im Restaurant werden die Wünsche nicht von anderen, im Restaurant von den Köchen, umgesetzt, sondern das Produkt „Bildung“ entsteht in den Teilnehmern selbst. Deshalb formuliert die Kursleitung die Bedingungen, die die Teilnehmer erfüllen müssen, damit die Lernziele erreicht werden. Diese lassen sich in folgenden 6 Sätzen wiedergeben, die für jedes Seminar und auch Trainings ausreichend sind. Zu 1: wir fangen pünktlich an Zu 2. Jeder verfolgt seine persönlichen Lernziele Zu 3. Jeder übt und gibt Übenden Rückmeldungen Für das Klima im Kurs ist es entscheidend, dass alle sich auf das Risiko einlassen, Fehler zu machen. Wenn einzelne behaupten, sie würden durch Beobachten besser lernen, macht man sie darauf aufmerksam, dass es für die Übenden keine angenehme Situation ist, beobachtet zu werden. Zu 4. Lernschwierigkeiten auf den Tisch Zu 6: Die Kursleitung übernimmt dann für die Stimmung im Kurs Mit-Verantwortung, wenn Mißstimmungen benannt werden. Für die Klärung angemeldeter Störungen und Konflikte steht die Kursleitung zur Verfügung. Zudem gibt eine Aussage zum Umgang mit Konflikten den Teilnehmern Orientierung, wie die Leitung mit Konflikten umgeht. Die hier formulierte Regel verpflichtet die Leitung nicht, latente Unzufriedenheit und eine schlechte Stimmung anzusprechen. Sie ist auf solche Teilnehmer hin formuliert, die Unmut und schlechte Stimmung in ihrem Gesichtsausdruck mit der Erwartung zeigen, dass die Leitung sie endlich anspricht. Die Teilnehmer erhalten durch die Regel die Freiheit, das, was sie klären wollen, vorzubringen. Sie werden von der Leitung in Ruhe gelassen, wenn sie etwas nicht klären wollen. Zum Kontrakt gehören weiter die Rahmenbedingungen wie Kurszeiten, Pausen, Essenszeiten und die Bedingungen für einen qualifizierten Abschluss bzw. ein Zertifikat.
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